Organisation des Berufsstandes

Mittlerweile gibt es mehr als 84.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater, die zuverlässige und vertrauensvolle Ansprechpartner für ihre Mandanten sind. Seit 1961 gibt es eine berufliche Selbstverwaltung, in der alle Steuerberaterinnen und Steuerberater ihre Interessenvertretungen bestimmen und so ein günstistges Umfeld für ihre Arbeit schaffen. Diese Selbstverwaltungen sind die bundesweit 21 Steuerberaterkammern mit der Spitzenorganisation Bundessteuerkammer, deren Mitglieder die einzelnen Kammern sind. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die per Gesetz die übertragenen Aufgaben wahrnehmen und die beruflichen Interessen der einzelnen Steuerberaterinnen und Steuerberater vertreten.

Ziel der Bundessteuerberaterkammer ist es, den Beruf des Steuerberaters zu fördern, in der Öffentlichkeit aufzustellen und weiterzuentwickeln. Das Gemeinwohl der Verbraucher steht dabei immer im Vordergrund.

Alle Steuerberaterkammern stehen ihren Mitgliedern bei Fragen zur Berufsausübung als Ratgeber unterstützend zur Seite. Sie vermitteln berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote sowohl für Steuerberater als auch für deren Mitarbeiter. Die Bundessteuerberaterkammer als Spitzenorganisation vertritt sowohl im Inland als auch im Ausland die kompletten Interessen des Berufsstandes. Durch die Steuerberaterkammern werden alle Rahmenbedingungen für die erfolgsorientierte Berufsausübung geschaffen. Alle Steuerberaterkammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts in parteipolitischer Hinsicht neutral. Generell wird ihren Stellungnahmen eine besondere Bedeutung beigemessen, weil sie die Interessen aller Steuerberater vertreten.

In Brüssel hat die Bundessteuerberaterkammer ein Verbindungsbüro, das politische Entscheidungsprozesse aktiv begleitet, zu europäischen Institutionen Kontakte pflegt oder auch aktiv mit der europäischen Steuerberaterorganisation CDE zusammenarbeitet. Im § 86 des Steuerberatungsgesetztes sind die Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer festgehalten. Dabei sind fünf Hauptpunkte maßgebend. Hierzu gehören die Vertretung des Berufsstandes der Steuerberater, die Mitwirkung bei Beratung von Steuergesetzen sowie bei der Berufsrechtsgestaltung, die Mitwirkung bei der Beratung von Gesetzen zu sämtlichen Rechtsbereichen und die Fortbildungsförderung.

Steuerberater werden mit ihrer Bestellung automatisch Mitglied in der Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes. Darüber hinaus können Steuerberater auch freiwillig in privatwirtschaftlichen Verbänden Mitglied sein. Eine wichtige Rolle spielen das Deutsche Steuerberatungsinstitut e. V. und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. mit dessen Regionalverbänden, an den das Steuerberatungsinstitut angeschlossen ist. Hier erhalten Steuerberater regelmäßig die Möglichkeit, an steuerlichen Fortbildungen zu günstigen Konditionen teilzunehmen. In der Regel sind freiwillige Mitgliedschaften in Verbänden mit Kosten (Mitgliedsbeiträgen) verbunden, die aber oft durch wirtschaftliche Vorteile (z. B. durch Gruppenversicherungsverträge) ausgeglichen werden. Vor allem junge Steuerberater sollten Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e. V. werden, da sie so Kontakte zu anderen Kollegen knüpfen und von deren Erfahrungen profitieren können.