Steuerfachang. Ausbildung

Ausbildung zum Steuerfachangestellten:

Um Steuerfachangestellter zu werden, ist eine kaufmännische Ausbildung in einer Steuerberatungspraxis die Grundvoraussetzung. Alternativ kann man sich auch bei den entsprechenden Bratungsgesellschaften für eine Ausbildung bewerben.

Darüber hinaus helfen auch die zuständigen Arbeitsagenturen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz gerne weiter.


Umschulungsmöglichkeiten für Steuerfachangestellte:

Für Personen, die sich zum/zur Steuerfachangestellten umschulen zu lassen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen muss man einen als Schulabschluss mindestens die mittlere Reife nachweisen. Gegebenenfalls hängt die letztendliche Zulassung auch vom Ermessen des Beraters der Arbeitsagentur ab.

Stimmen die Anforderungen mit den persönlichen Voraussetzungen überein, übernehmen die Arbeitsagenturen eventuell die Kosten der Umschulungsmaßnahme. Auch andere staatliche Institutionen kommen gegebenenfalls für die Zahlung der Lehrgangsgebühren auf. Die Abschlussprüfungen finden vor der Steuerberaterkammer in Berlin statt.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Steuerfachangestellte:

Nach dem erfolgreichen Abschluss zum/zur Steuerfachangestellten steht es jedem offen, ob er zunächst einige Jahre Berufserfahrung sammeln möchte, im Anschluss an die Ausbildung ein betriebswirtschaftliches Studium aufnimmt oder sich nebenberuflich mit einer zusätzlichen Weiterbildung qualifizieren möchte.

Wer drei Jahre als Steuerfachangestellte gearbeitet hat, kann bei fachlicher Qualifikation, persönlichem Engagement und besonderer Eignung die Prüfung zum Steuerfachwirt ablegen. Diese zusätzliche Aufgabe erfordert große persönliche Einsatzbereitschaft und ist mit einem entsprechenden Lernaufwand verbunden. Für die Teilnahme an der Prüfung zum Steuerfachwirt bieten einzelne Gesellschaften ebenfalls passende Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Neben dem Besuch der innerhalb des Kurses stattfindenden Veranstaltungen sollte man sich auf ein zusätzliches zeitliches Kontingent, das fürs Lesen und Lernen erforderlich ist, einstellen.

Mit der abgeschlossenen Ausbildung zum Steuerfachangestellten in der Tasche und der anschließenden Weiterqualifizierung zum Steuerfachwirt ist man auf dem richtigen Weg zum Steuerberater/zur Steuerberaterin.

Diejenigen, die sich dieser weiteren Herausforderung stellen wollen, können nach insgesamt sieben Jahren Berufstätigkeit, gesammelter Berufserfahrung und der Auseinandersetzung mit steuerlichen Inhalten und überdurchschnittlichem Wissen, Kenntnissen und Motivation die Prüfung zum Steuerberater ablegen. Bei guter Vorbereitung und herausragendem Engagement sind die Chancen für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung sogar gut bis sehr gut. Als Belohnung winkt anschließend die Möglichkeit, die Karriere mit einem Schritt in die eigene Selbständigkeit als Steuerberater fortzuführen.