Steuerberater im Ausland

Der Berufstätigkeit als Steuerberater im Ausland nachzugehen, sind durch die rechtlichen Gegebenheiten und die Art der Ausbildung beschränkt. Wer nach deutschem Steuerrecht ausgebildet wurde, kann selbstverständlich nicht ohne weiteres in einem anderen europäischen Staat oder gar im außereuropäischen Ausland steuerrechtliche Beratungen durchführen. Dafür unterliegt diese Berufsgruppe zu strengen Regelungen und Gesetzesvorschriften, die nur im eigenen Land ihre Gültigkeit haben. Die in Deutschland bestandene Steuerberaterprüfung gilt daher weder europaweit, noch können im Ausland entsprechende Tätigkeiten langfristig ausgeübt werden, ohne gegen dortiges Landesrecht zu verstoßen.

Wer trotz dieser Beschränkung auf die eigenen Landesgrenzen eine Berufstätigkeit als Steuerberater anstrebt, kann die Prüfung zum Steuerberater für das EU-Ausland ablegen. Mit diesem Abschluss in der Tasche darf man anschließend Hilfestellungen in Steuerangelegenheiten im europäischen Ausland ausführen. Daneben gibt es auch Steuerberater, die nach internationalem Steuerrecht beraten. Auch hierfür ist eine Qualifizierung in Form eines Fachberaterlehrgangs und der Bestätigung praktischer Erfahrungen auf diesem Gebiet notwendig, um ausreichendes Wissen für die anspruchsvolle Beratung über die kontinentalen Grenzen hinweg nachweisen zu können.

Grundsätzlich sind auch Kooperationen mit ausländischen Steuerberaterfirmen sinnvoll, da durch die zunehmende Globalisierung immer mehr Unternehmen im Inland auch Dependancen oder Tochtergesellschaften im Ausland unterhalten. Eine deutsche Steuerberatungsgesellschaft kann in so einem Fall nur für die deutschen Gesellschaften zur Verfügung stehen. Da der Beratungsbedarf einzelner Unternehmungen aber insbesondere auch die Zusammenhänge der einzelnen Gesellschaften im In- und Ausland betreffen kann, sind Kooperationen und Verbindungen zu Steuerberatungsgesellschaften nahezu unerlässlich, besonders dann, wenn es sich um große Unternehmen mit internationaler Ausrichtung handelt.