Studium zum Steuerberater

Um die Berufslaufbahn des Steuerberaters einzuschlagen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Der zügigste Weg führt zunächst über ein Studium im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Dabei kommen auch Studiengänge aus benachbarten Disziplinen wie zum Beispiel Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsökonomie in Frage. Der Beruf des Steuerberaters kann aber auch mit einem rechtwissenschaftlichen Titel erworben werden.

Daneben eröffnet auch der Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung die Möglichkeit zur Teilnahme an der Prüfung zum Steuerberater. Beide Wege haben gemeinsam, dass man die erworbenen praktischen Erfahrungen und eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bund und Ländern verwalteten Steuern vor Prüfungsteilnahme nachweisen muss.

Wichtig ist, dass neben dem Abschluss auch die entsprechenden Zeiten der Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Hierfür gibt es gesonderte Regelungen, die sich nach dem bisher erworbenen Ausbildungsabschluss richten.

Bei abgeschlossenem Studium richtet sich die Zeit bis zur möglichen Teilnahme an der Prüfung nach der bisherigen Studiendauer des Kandidaten: Wurde ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium innerhalb einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren absolviert, so ist die Teilnahme bereits nach zwei Jahren Berufstätigkeit in einem steuerlich ausgerichteten Betrieb und Nachweis der erforderlichen Kenntnisse auf steuerrechtlichem Gebiet möglich. Für Hochschulabsolventen, die lediglich eine Studiendauer von weniger als vier Jahren nachweisen können, gelten andere Voraussetzungen: Hier muss mindestens eine praktische Tätigkeit in einem Unternehmen mit steuerrechtlichem Schwerpunkt nachgewiesen werden, um zu der Prüfung zum Steuerberater zugelassen zu werden.

Für Absolventen von Diplomstudiengängen stellte diese Regelung bisher keine Einschränkung dar, da sie normalerweise mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern die Vier-Jahres-Regel sofort erfüllten. Mit der Einführung der neueren Bachelor und Masterstudiengänge in Deutschland führt dies auch zu einer Änderung für die Absolventen, die an der Steuerberaterprüfung teilnehmen möchten. Für die meisten Bachelor-Absolventen erfordert dies den Nachweis über insgesamt drei Jahre praktischer Tätigkeit, da deren Studiengänge in der Regel lediglich sechs Semester in Anspruch nehmen und somit unter den vorgegebenen vier Jahren liegen. Das zügigere Studium hat also auf die Teilnahme an der Prüfung zum Steuerberater nicht unbedingt Vorteile. Wer jedoch einen Masterabschluss erworben hat, der normalerweise innerhalb von fünf Jahren absolviert wird, kann bereits nach zweijähriger praktischer Tätigkeit auf steuerlichem Gebiet die Zulassung zur Prüfung zum Steuerberater beantragen.

Wer lediglich den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung nachweisen kann, muss eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens zehn Jahren in einem steuerlich ausgerichteten Unternehmen nachweisen. Alternativ bietet sich bei Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung und einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung bereits nach siebenjähriger Berufstätigkeit an.