Steuerberater Aufgaben

Steuerberater stehen ihren Mandanten in allen Steuerangelegenheiten mit Hilfestellungen, bei finanzgerichtlichen Prozessen mit Vertretung und bei sämtlichen betriebswirtschaftlichen Problemen mit Beratung zur Seite.

Zu den Hauptaufgaben eines Steuerberaters gehören Beratungen mit dem Ziel der optimalen Steuergestaltung, die Erstellung aller Buchführungen und Jahresabschlüsse für Unternehmen, die Erstellung von Steuererklärungen und die daran gebundene Prüfung der Steuerbescheide. In Streitfällen mit Finanzämtern stehen Steuerberater ihren Mandanten vor den Finanzgerichten hilfreich zur Verfügung.

Bei der Ausübung des Steuerberaterberufs liegt der Schwerpunkt auf Tätigkeiten wie der Buchhaltung für Gewerbekunden, der Gehalts- bzw. Lohnrechnung für Arbeitgeber, der Jahresabschlusserstellung für Mandanten mit Bilanzierungspflicht, der Erstellung von Steuererklärungen für Privatkunden und gewerbliche Mandanten sowie die Vertretung vor Finanzgerichten oder Finanzbehörden in Bußgeldsachen oder Steuerstrafsachen. Zusätzlich werden sie in Bezug auf Steuergestaltung, bei betriebswirtschaftlichen sowie unternehmerischen Fragen, bei Fragen zur Existenzgründung, bei Vermögensplanung oder auch bei Bankverhandlungen beratend und unterstützend tätig.

Generell können Steuerberater auch zum Testamentvollstrecker, Vermögensverwalter, Pfleger, Nachlasspfleger, Konkursverwalter, Nachlassverwalter oder Vormund bestellt werden. Außerdem werden sie von Gerichten oft als neutrale Gutachter zur Beurteilung von komplizierten wirtschaftlichen Zusammenhängen herangezogen. Zudem gibt es Hochschulen, die Steuerberatern Lehraufträge erteilen, um den Studenten praktische Beratungserfahrungen zu vermitteln.

Bei dem Beruf des Steuerberaters ist zu beachten, dass auf fremden Rechtsgebieten sowie bei der Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen eine Beratung unzulässig ist. Diese Aufgaben sind Rechtsanwälten bzw. Wirtschaftsprüfern vorbehalten.