Steuerfachwirt

Als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zum Steuerfachwirt muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Es müssen drei Jahre praktische hauptberufliche Berufstätigkeit auf steuerlichem Gebiet nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung zum Steuerfachangestellten nachgewiesen werden.

Beim Nachweis einer mindestens fünf jährigen Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei Personen mit dem Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder einer gleichwertigen Ausbildung wie zum Beispiel Bankkaufmann, Rechtanwaltsfachangestellter oder Versicherungskaufmann, können diese Personen ebenfalls an der Prüfung des Steuerfachwirts teilnehmen. Mindestens drei dieser fünf Berufsjahre müssen bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer absolviert worden sein.

Personen, die keine kaufmännische, bzw. gleichwertige Berufstätigkeit nachweisen können, müssen mindestens einen Zeitraum von acht Jahren hauptberuflicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen. Fünf dieser acht Jahre müssen bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer absolviert worden sein.

Aufgaben eines Steuerfachwirts

Die Fortbildung zum Steuerfachwirt qualifiziert zur Übernahme von gehobenen Aufgaben innerhalb einer Steuerberatungskanzlei. Der Steuerfachwirt kann beispielsweise den Vorsteher der Kanzlei vertreten und innerhalb des Praxisalltags gehobenen Aufgaben mit besonderen Schwerpunkten übernehmen.