Wer sich als Steuerberater weiter qualifizieren möchte, hat die Möglichkeit, den Weg des Wirtschaftsprüfers einzuschlagen. Ein Wirtschaftsprüfer ist für die betriebswirtschaftliche Prüfung von Jahresabschlüssen zuständig. Seine Hauptaufgaben umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse von Unternehmungen. Hierunter fällt die Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung, nicht jedoch die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Der Wirtschaftsprüfer hat die Aufgabe, die formale und sachliche Korrektheit der wirtschaftlichen Angaben eines Unternehmens zu prüfen, dazu gehört jedoch nicht, ein Urteil darüber zu fällen, ob sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlich positiven Lage befindet. Neben diesen Aufgaben kontrolliert der Wirtschaftsprüfer Zwischenabschlüsse, die etwa bei Veräußerungen von Unternehmungen, Umwandlungen oder anderen Strukturveränderungen auftreten. In Einzelfällen übernimmt der Wirtschaftsprüfer auch Sonderprüfungen, die insbesondere der Aufdeckung vermuteter oder bestehender Unregelmäßigkeiten dienen.
Nach erfolgreicher Prüfung erteilt der Wirtschaftsprüfer bei positivem Prüfungsergebnis zudem einen Bestätigungsvermerk, das sogenannte Testat. Hierin bekommt das Unternehmen schriftlich bescheinigt, dass sein Jahresabschluss und die Buchführung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätzen erstellt worden sind und dass der Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage des Unternehmens darstellt. Die Erteilung des Testats darf lediglich vom Wirtschaftsprüfer ausgeführt werden, ein Steuerberater ist zu dieser Handlung nicht berechtigt.
Die Weiterqualifizierung zum Wirtschaftprüfer erfolgt über die Teilnahme am Wirtschaftsprüferexamen. Hier werden rechtliche, steuerrechtliche, bilanzrechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse geprüft. Des Weiteren muss man Kenntnisse im Bereich des Prüfungswesens und der Prüfungstechnik nachweisen. Die Prüfung zum Wirtschaftprüfer, die in Deutschland als eine der anspruchsvollsten im gesamten Bildungswesen gilt, besteht aus sieben schriftlichen Klausuren und einer umfangreichen mündlichen Prüfung, die vor der Kommission der Wirtschaftsprüferkammer abgelegt werden. Für die intensive Vorbereitung auf die herausfordernden Prüfungen lassen sich die Kandidaten meist für mehrere Monate vom Arbeitgeber freistellen.
Die Teilnahme an der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer setzt keinen Abschluss zum Steuerberater voraus, am Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums führt jedoch kein Weg vorbei.
Wer bereits Steuerberater ist, kann jedoch eine verkürzte Form der Prüfung ablegen. Das Abprüfen von steuerrechtlichen Inhalten entfällt in diesem Fall, da man den Besitz dieser Fähigkeit bereits mit der Steuerberaterprüfung nachgewiesen hat. Außerdem ist die Bestehensquote hier weitaus höher als wenn man an einer kombinierten Prüfung aus Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen teil nimmt. Diejenigen, die dies in Erwägung ziehen, sollten sich vorher jedoch genauestes darüber informieren, welche Form der Prüfung sie ablegen möchten und welche Kompetenzen sie mitbringen sollten.