Steuerfachangestellter

Als Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten reicht ein Schulabschluss der mittleren Reife. Da es sich bei der auszuübenden Tätigkeit um einen kaufmännischen ausgerichteten Beruf handelt, sind auch Bewerber mit Fachhochschulreife oder Abitur gerne gesehen und haben gute Chancen. Grundsätzlich sollte man gut und gerne mit Zahlen umgehen können und Büroarbeit nicht scheuen. Darüber hinaus sollte man ein gewisses Interesse an der Kommunikation mit Kunden und Mandanten haben. Die Arbeit des Steuerfachangestellten findet ausschließlich im Büro und am Schreibtisch statt. Die zu erledigenden Aufgaben werden in den einzelnen Praxen mit moderner EDV und Kommunikationstechniken/-mitteln erledigt.

Die Ausbildung dauert drei Jahre, sie kann aber bei bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. Abitur, verkürzt werden. Neben der praktischen Ausbildung in der Steuerberaterpraxis ist der Besuch der Berufsschule vorgesehen. Diese wird von den Auszubildenden für ein bis zwei Tage pro Woche besucht. Gemäß der Ausbildungsordnung beinhaltet die Ausbildung zum Steuerfachangestellten die folgenden fachlichen Schwerpunkte: Steuerwesen, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht.

Insbesondere die Bereiche Steuer-und Rechnungswesen bilden wichtige Komponenten im Berufsalltag eines Steuerfachangestellten. Im Steuerwesen lernt man die wichtigsten Steuerarten wie Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer kennen. Dazu gehören auch die entsprechenden Gesetzesgrundlagen sowie deren Umsetzung in der Praxis. Im Rahmen des Steuerwesens werden daher auch die Regelungen der Abgabenordnung behandelt und die Auszubildenden lernen verschiedene Bewertungsansätze kennen. Im Bereich des Rechnungswesens geht es zunächst einmal um den Erwerb von Kenntnissen auf dem Gebiet der Buchführungsvorschriften und -techniken. Ergänzend hierzu werden Inhalte zu Bilanzierungsvorschriften sowie Fachwissen auf dem Gebiet der Lohn- und Gehaltsabrechnung gelehrt.