Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. In der Regel gilt aber, dass es sich lohnt einen Steuerberater zu beauftragen. Dabei ist zu beachten, das nicht immer der teuerste auch der beste ist, was nicht heißen soll den billigsten zu wählen.
Steuerberater haben auf ihre Tätigkeit einen Anspruch auf Vergütung. Diese setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Steuerberater sind dabei nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.
Allerdings kann der Steuerberater auch eine höhere Entlohnung fordern, als in der Gebührenverordnung vorgesehen ist. Das höhere Honorar muss aber schriftlich vereinbart sein. Des Weiteren sind auch Pauschalhonorare erlaubt.
Für den Durchschnittsverdiener sind folgende Gebühreneinteilungen von Bedeutung:
Wenn ein Mandant zum ersten Mal in Kontakt mit einem Steuerberater kommt und sich beraten lässt, so wird eine Erstberatungsgebühr fällig. Im Schnitt sind dies ca. 200 Euro. Zusammengesetz aus der Erstberatungsgebühr von ca. 180 Euro zzgl. Mehrwertsteuer sowie Auslagen für Porto oder Kopien.
Bei diesem Erstgespräch sollten vor allem geklärt werden, welche einzelnen Tätigkeiten der Steuerberater übernehmen soll und was er dafür in Rechnung stellt. Auch über Wünsche bzw. über Erwartungen sollte unbedingt vorher gesprochen werden. Damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen oder Enttäuschungen gibt.
Bei der sogenannten Wertgebühr errechnet sich das Honorar des Steuerberaters nach dem Gegenstandswert. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat und bestimmt sich nach den Tabellen A bis E der StBGebV.
Falls sich eine bestimmte Tätigkeit nicht in der Gebührentabelle befindet, so darf der Steuerberater nach Zeit abrechnen. Die Zeitgebühr darf z.B. für die Prüfung von Steuerbescheiden angesetzt werden. Der allgemeine Stundensatz liegt hier zwischen 19 und 46 Euro je angefangener halben Stunde. Darüber hinaus dürfen Steuerberater zzgl. aller Gebühren auslagen wie Porto-, Telefon- und Kopierkosten in Rechnung stellen.
Der Vorteil, der mit dem Honorar des Steuerberaters mit gekauft wird, liegt darin, dass der Steuerberater für Fehler haftet. Beispielsweise bei vergessenen Werbungskosten. Der Steuerberater muss also von sich aus auf Möglichkeiten zur Steuerersparnis hinweisen.
Wichtig: Falls eine besondere vertragliche Vereinbarung geschlossen worden ist, können die Gebühren nach oben als auch nach unten abweichen.
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) – Quelle: Steuerberaterkammer