Für Steuerberater gibt es vielfache Weiterbildungsmöglichkeiten. In der Regel setzen diese jedoch den Nachweis von einigen Jahren Berufserfahrung als Steuerberater voraus. Der Beginn der Erfahrung als Steuerberater wird daher ab dem Zeitpunkt der Bestellung gemessen.
Von Seiten der Bundessteuerberaterkammer besteht die Möglichkeiten, sich zum Fachberater für internationales Steuerrecht zu qualifizieren. Daneben kann man sich aber auch zum Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern ausbilden lassen. Für beide Qualifizierungsmaßnahmen ist eine Bestellung zum Steuerberater seit mindestens drei Jahren erforderlich.
Beide Weiterbildungen verlangen die Aneignung von theoretischem Wissen in einem Umfang von mindestens 120 Stunden. Daneben müssen die Kandidaten auch Ihr Können im praktischen Bereich nachweisen. Hier ist ein Nachweis von mindestens 30 Fällen in dem entsprechenden Spezialgebiet erforderlich. Ob die Kandidaten einen ausreichenden Erfahrungs- und Wissensschatz besitzen, wird im Rahmen einer schriftlichen Prüfung kontrolliert. Im Anschluss folgt noch ein Fachgespräch vor einer Prüfungskommission der Steuerberaterkammer, in dem der Kandidat seine spezifischen Kenntnisse darstellen muss. Die schriftliche Prüfung setzt sich aus drei Klausuren von je mindestens vier Stunden zusammen. Das Fachgespräch vor der Kommission dauert zwischen 45 und 60 Minuten. Wer in den schriftlichen Prüfungen und mit den ausgehändigten Zeugnissen bereits eine entsprechende Qualifikation nachweist, kann von dem mündlichen Fachgespräch befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Kommission durch die vorgelegten Zeugnisse einen positiven Gesamteindruck erhält.
Beide Fachbezeichnungen werden nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen von der Bundessteuerberaterkammer verliehen.
Aber damit ist noch lange nicht Schluss: Wer die Bezeichnung des Fachberaters trägt, muss regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen und diese auch nachweisen. Jährlich müssen einschlägige Fachfortbildungen in einem Umfang von mindestens zehn Stunden besucht werden, wobei unerheblich ist, ob diese Besuche als Gast oder als Dozent stattfinden.
Von Seiten des Deutschen Steuerberaterverbands gibt es noch weitere Fachberatertitel, die man erwerben kann. Hierunter fallen beispielsweise Titel wie Fachberater/-in für internationale Rechnungslegung“, „Fachberater/-in für Rating“, „Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge“, „Fachberater/-in für Sanierung und Insolvenzverwaltung“, „Fachberater/-in für Mediation“ und noch einige mehr.
Ausbildungen für Fachberater werden z. B. von Steuerfachschulen oder vom Deutschen Steuerberater Institut (DStI) und von den DStV-Mitgliedsverbänden angeboten. Die Kammern selbst bieten in der Regel keine Fortbildungsmöglichkeiten zum Fachberater an.
Die regelmäßige Lektüre von Fachliteratur und Fachzeitschriften ist für den Steuerberater das A und O. Insbesondere durch die regelmäßige Änderung von Gesetzestexten und Rechtsvorgaben ist diese Berufsgruppe von vornherein darauf angewiesen und von Rechtswegen sogar dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden und über Neuerungen ausreichend informiert zu sein. Aufgrund der häufigen Änderungen im Steuerrecht ist lebenslanges Lernen und stetige Weiterbildung für Steuerberater ein absolutes Muss, ansonsten würden sie ihren eigenen Berufsstand und ihr Recht auf Berufsausübung gefährden.
Als Fachliteratur kommen beispielsweise einschlägige Fachzeitschriften wie DStR – Deutsches Steuerrecht, Der Betrieb oder Der Steuerberater in Frage. Darüber hinaus gibt es zu den einzelnen Steuerarten auf dem Buchmarkt unzählige Werke zum Steuerrecht. Einer der Fachverlage fürs Steuerrecht ist z. B. der NWB Verlag.